FAQ
Hier findet Ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Eure Frage nicht dabei sein, könnt Ihr das Kontaktformular (Menüpunkt Kontakte) benutzen, um sie uns zu stellen.
Wird eine neue Ausbildungsstufe erfolgreich abgeschlossen (z.B. DSV-Skilehrer) und ein neuer Ausweis beantragt, so entstehen lediglich die Kosten der Verlängerung.
Details dazu findet ihr unter dem Menüpunkt „Fördergruppe„.
Auf dem Ausweis wird nur eine Ausbildung aufgedruckt und gespeichert. Wer mehrere Ausbildungen in unterschiedlichen Disziplinen erfolgreich abgeschlossen hat, kann einen zusätzlichen Ausweis beantragen. Für die Ausstellung des zusätzlichen Ausweises (Zweitausweis) entstehen geringere Kosten als für den Erstausweis. Die Beantragung erfolgt ebenfalls mit dem Antragsformular für die DSV-Card (das Formular findest Du zum Download unter Formulare).
Die Karte bleibt Eigentum des Deutschen Skiverbands und ist auf Verlangen zurückzugeben. Alle Kooperationspartner des DSV, z.B. Liftgesellschaften sind berechtigt, bei Missbrauch (z.B. unberechtigte Weitergabe) oder Manipulationsverdacht die Karte einzuziehen und an den DSV-Card- und Lizenz-Service weiter zu leiten. Die Karte wird für 2 Jahre gesperrt und einbehalten. Bei erneuten Missbrauch erfolgt die Aberkennung aller Lizenzen und Ausbildungsstufen sowie eine Entscheidung über einen Verbandsausschluss bzw. eine strafrechtliche Verfolgung.
Die Landesskiverbände haben sich auf folgende Gültigkeitsregelungen geeinigt:
2-Tages-Fortbildung -> 2 Jahre Verlängerung (Ablauf im darauffolgenden Juli)
3-Tages-Fortbildung -> 3 Jahre Verlängerung (Ablauf im darauffolgenden Juli)
Der DSV Instructor Lehrgang, bei dem der Ski Verband München zusammen mit dem Bayrischen Ski Verband als Partner und als durchführendes Organ fungiert ist nun auch Online über das Portal / die Webseiten vom Ski Verband München Lehrwesen bzw. Lehrteam online buchbar. Dies ermöglicht jedem Teilnehmer auf gewohnte Weise über den Online Shop sich anzumelden und die Bestätigung zu bekommen.
Voraussetzung für den Erwerb einer Übungsleiterlizenz ist der Nachweis über eine Ersthelfer-Ausbildung. Die Kosten für diese Ausbildung
werden von der für Sportvereine zuständigen Unfallversicherung (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) übernommen. Weitere Details findest Du hier