FAQ
Hier findet Ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollte Eure Frage nicht dabei sein, könnt Ihr das Kontaktformular (Menüpunkt Kontakte) benutzen, um sie uns zu stellen.
Wird eine neue Ausbildungsstufe erfolgreich abgeschlossen (z.B. DSV-Skilehrer) und ein neuer Ausweis beantragt, so entstehen lediglich die Kosten der Verlängerung.
Ende Oktober 2010 erschien der völlig neu konzipierte Lehrplan Schneesportunterricht mit Kindern und Jugendlichen. Er berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich Unterrichtsdidaktik/-methodik und -pädagogik. Er enthält außerdem alle wichtigen Grundlagen, viele Praxisbeispiele sowie Kurs- und Trainingsprogramme und ermöglicht so eine direkte Umsetzung der Lehrinhalte in die Unterrichtspraxis. Der Lehrplan, der erstmals im Pietsch-Verlag erscheint, hat einen Umfang von 232 Seiten, enthält über 300 Farbbilder und Zeichnungen und ist zu einem Preis von 24.90 € erhältlich. Natürlich ist die Vorstellung des neuen Lehrplans in Praxis und Theorie einer der Schwerpunkte in unserem Aus- und Fortbildungsprogramm im Winter 2010/11.
Details dazu findet ihr unter dem Menüpunkt „Fördergruppe„.
Aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen benötigt der BLSV sowie die Sport-Fachverbände, selbst für verbandsinterne Informationen (z.B. Ankündigung von Lehrgängen und Veranstaltungen), die schriftliche Einwilligung der Übungsleiter / Trainer. Auf den Neuanträgen zur Übungsleiter-/ Trainer-Lizenz ist die Datenschutzerklärung bereits Bestandteil des Formulars und muss vor der Abgabe ausgefüllt werden.
Für die bestehenden Lizenzen in der Übungsleiter-Datenbank wird die Datenschutzerklärung im Zuge der Verlängerung der Lizenz in den nächsten vier Jahren eingeholt. Dazu ist es erforderlich, dass die die Übungsleiter diese ausfüllen und zusammen mit der Verlängerung der Übungsleiter-Lizenz zurück geben. Das Formular ist online in unserem Downloadbereich verfügbar.
Auf dem Ausweis wird nur eine Ausbildung aufgedruckt und gespeichert. Wer mehrere Ausbildungen in unterschiedlichen Disziplinen erfolgreich abgeschlossen hat, kann einen zusätzlichen Ausweis beantragen. Für die Ausstellung des zusätzlichen Ausweises (Zweitausweis) entstehen geringere Kosten als für den Erstausweis. Die Beantragung erfolgt ebenfalls mit dem Antragsformular für die DSV-Card (das Formular findest Du zum Download unter Formulare).
Die Karte bleibt Eigentum des Deutschen Skiverbands und ist auf Verlangen zurückzugeben. Alle Kooperationspartner des DSV, z.B. Liftgesellschaften sind berechtigt, bei Missbrauch (z.B. unberechtigte Weitergabe) oder Manipulationsverdacht die Karte einzuziehen und an den DSV-Card- und Lizenz-Service weiter zu leiten. Die Karte wird für 2 Jahre gesperrt und einbehalten. Bei erneuten Missbrauch erfolgt die Aberkennung aller Lizenzen und Ausbildungsstufen sowie eine Entscheidung über einen Verbandsausschluss bzw. eine strafrechtliche Verfolgung.
Die Landesskiverbände haben sich auf folgende Gültigkeitsregelungen geeinigt:
2-Tages-Fortbildung -> 2 Jahre Verlängerung (Ablauf im darauffolgenden Juli)
3-Tages-Fortbildung -> 3 Jahre Verlängerung (Ablauf im darauffolgenden Juli)
Der DSV Instructor Lehrgang, bei dem der Ski Verband München zusammen mit dem Bayrischen Ski Verband als Partner und als durchführendes Organ fungiert ist nun auch Online über das Portal / die Webseiten vom Ski Verband München Lehrwesen bzw. Lehrteam online buchbar. Dies ermöglicht jedem Teilnehmer auf gewohnte Weise über den Online Shop sich anzumelden und die Bestätigung zu bekommen.
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