Weiterbildung
Beantragung und Verlängerung DSV-Card
Nach der Teilnahme an einer Aus- bzw. Fortbildung im Landesskiverband oder beim Deutschen Skiverband kann die Ausstellung der DSV Card über den DSV Card- und Lizenzservice erfolgen.
Du kannst die Ausstellung/Verlängerung direkt über das Online-Formular beantragen oder Du lädst Dir den Antrag herunter und sendest Ihn per Post, Mail oder Fax an den DSV CARD- und Lizenzservice. Bitte beachte, dass Du alle erforderlichen Angaben auf dem Formular ausfüllst. Anderenfalls verzögert sich die Ausstellung.
Die Gültigkeit der DSV Card für die DSV Ski- und Snowboardlehrerschule ist wie folgt geregelt:
- Grundstufe/Instructor: zweitägige Fortbildung/zweijährige Gültigkeit und dreitägige Fortbildung/dreijährige Gültigkeit
- Ski- und Snowboardlehrer: zweijährige Gültigkeit unabhängig von der Dauer der Aus- und Fortbildungsmaßnahme
Kontakt
DSV-Card- und Lizenz-Service
Hubertusstr. 1, 82152 Planegg
Tel: 089-85790-450, Fax: 089-85790-451
e-Mail: card-lizenz@ski-online.de
Vorteile
Es hält für alle DSV-Trainer, Ski- und Snowboardlehrer folgende Vorteile bereit:
- Die DSV-Card ist im DSV der anerkannte offizielle Ausweis der DSV-Trainer und DSV-Skilehrer.
- Die DSV-Card mit IVSI-Marke sichert die internationale Anerkennung und Vergleichbarkeit der im DSV absolvierten Trainer- und Skilehrerausbildung.
- Die DSV-Card mit IVSI-Marke sichert in vielen Skigebieten vergünstige Liftpreise für Instruktoren, Skilehrer und Trainer. In einigen Skigebieten gibt es Vergünstigungen auch für die DSV-Card-Grundstufe.
Antragsvarianten
Für die Übungsleiter, Skilehrer und Trainer, die bereits vom DSV-Card-Service erfasst sind und eine DSV-Card besitzen, halten wir folgende Antragsvarianten bereit:
DSV-Card
- Erstausstellung / Leistungspaket € 50.00
- Erwerb einer DSV-Zweitcard nach bestandener Prüfung für eine zweite Disziplin oder als Ersatzkarte bei Verlust € 18,00
- Verlängerung der DSV-Card nach erfolgreicher Fortbildung € 15,00
- Neue DSV-Card mit neuer Ausbildungsstufe nach bestandener Prüfung für eine höhere Ausbildungsstufe € 15,00
Antragstellung beim DSV-Card- und -Lizenz-Service
Ab sofort kann die DSV-Card im Leistungspaket und in den verschiedenen oben aufgeführten Formen nur noch auf persönlichen Antrag (Antragsformular im Internet) oder online beim DSV-Card- und -Lizenz-Service erworben werden.
Folgende Personengruppen sind nach bestandener Prüfung oder erfolgreicher Fortbildung berechtigt diesen Antrag einzureichen:
Trainer und Trainerinnen Breitensport, Trainer C (Grundstufe), Trainer B (Instructor) , Trainer A (DSV-Skilehrer)
Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer der Folrtbildungspflicht wird wie folgt verfahren:
Überschreitungsdauer | Regelung |
1-3 Jahre | 3-tägige Fortbildung |
4-7 Jahre | 3-tägige Fortbildung in Theorie, Methodik und Technik mit Lernerfolgskontrolle in Technik und Methodik |
Ab 8 Jahre | Belegpflicht: wiedereinsteigerlehrgang in der bisherigen Lizenzstufe mit Nachweis eines Lernerfolgs in Theorie, Methodik und Technik |
Weitere Informationen für Antragsteller
- Es ist nicht notwendig, die abgelaufenen DSV-Cards zur Verlängerung oder bei Änderungen einzusenden.
- Für die Erstausstellung muss ein Passfoto in JPEG-Format mit max. 100 KB und der Dateibezeichnung (Vorname_Name_Geburtsdatum) beigelegt werden.
Ausstellung/Verlängerung DOSB-Lizenz
Die Ausbildungslehrgänge DSV-Grundstufe, DSV-Instructor und DSV-Skilehrer sind an und nach den DOSB-Rahmenrichtlinien für Qualifizierung ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Ausbildungslehrgänge erhalten die entsprechende Lizenz des DOSB, ausgestellt vom DSV-Card und Lizenzservice.
Bisher war in Bayern zur Bezuschussung im Rahmen der Vereinspauschale die BLSV-Lizenz (F-Lizenz) in Papierform über den Verein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Ab sofort ist die DOSB-Lizenz gemeinsam mit einer sogenannten Lizenzinhabererklärung als „Original“ anzusehen und somit auch ohne BLSV-Prägepapier in Bayern förderfähig und muss vom jeweiligen Verein bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem zuständigen Landratsamt eingereicht werden. Mit der Lizenzinhabererklärung bestätigt der Trainer/Übungsleiter, dass die Lizenz bei keinem oder lediglich einem weiteren Verein eingereicht wird. Die Formblätter stehen auf den Homepages der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden/Landratsämter zum Download bereit. Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres.
Die DOSB-Lizenzen werden vom DSV-Card und Lizenzservice ausgestellt. Zur Beantragung der DSV-Card und-/oder der DOSB-Lizenz können Sie das Online-Formular nutzen:
Bitte beachtet, dass ab 01.03.2020 keine neuen BLSV-Lizenzen mehr ausgestellt werden! Für die Inhaber einer gültigen BLSV-Lizenz ändert sich zunächst nichts. BLSV-Lizenzen sind bis zu ihrem jeweiligen Laufzeitende gültig und förderfähig! Bei der nächsten Verlängerung ist dann die DOSB-Lizenz zu beantragen.
Weitere Infos siehe: https://www.bsv-ski.de/aus-und-fortbildung/allgemeine-infos/lizenzen/