Regelkunde
Liebe Aktive,
ihr seid diejenigen, für die sich viele, hauptsächlich ehrenamtliche, Helfer im Winter jedes Wochenende früh aufstehen. Dies tun wir gern für euch .
In den letzten Jahren haben wir im SVM durch konsequente Aus- und Weiterbildungen, diese Ehrenamtlichen mit den Regelwerken des Alpinen Skilaufs vertraut gemacht.
Bei meinen Renneinsätzen fällt mir jedoch immer wieder, dass es bei den Aktiven ein Defizit bei der Regelkunde gibt. Aus diesem Grund hier einige wichtige Erläuterungen für euch:
Startnummern
Die Startnummer dient der Identifikation im Rennen. Sie wird bei der Auslosung festgelegt und darf nicht verändert oder vertauscht werden. Der Schiedsrichter kann verlangen, dass auch während der Besichtigung die Startnummer zu tragen ist.
Die Jury wird ein verknoten der Träger immer dann zulassen, wenn die Startnummer sonst zu groß ist und am Körper flattert.
Wenn ihr die Startnummer, die euch der Trainer überreicht hat, vergessen habt oder in den Tiefen eures Rucksackes nicht mehr findet – keine Panik! Wendet euch an Startrichter, der hat immer Ersatznummern dabei und wird euch eine überreichen. Dies dürft ihr auch dann tun, wenn die Startnummer defekt ist und euch z.B. ein Riss stört. Bitte nicht übertreiben!
Form, Größe, Beschriftung und Befestigungsart der Startnummer dürfen nicht abgeändert werden. | 606.1 |
Die Rennstrecke
WER darf WANN und WIE auf die Strecke?
Als Rennstrecke in diesem Sinne gilt der gesamte abgesperrte Bereich. Hier dürfen sich die Aktiven am Renntag nur während der Besichtigung aufhalten.
Auf der Rennstrecke befinden sich grundsätzlich nur zugelassene Helfer und der Läufer, der gerade an der Reihe ist.
Eltern, andere Läufer und Mannschaftsführer, die z.B. Kleidung runterfahren wollen, tun dies bitte außerhalb der Rennstrecke. Unter welchen Bedingungen ein befahren neben der Strecke zugelassen wird, wird von der Jury auf der Mannschaftsführersitzung bekannt gegeben.
Dies bedeutet, auch ein Zuschauen auf der Strecke oder mal eben den Eltern (die als Torrichter eingesetzt sind) das eigene Ergebnis mitteilen, kann zu einer Disqualifikation führen. Also nehmt den Schiedsrichter und andere Helfer bitte Ernst, wenn sie euch von der Strecke jagen!
Besichtigt wird in der Regel seitrutschend. Während der Besichtigung werden die Tore nicht durchfahren, auch das sogenannte „Schattenfahren“ ist verboten und führt zur Disqualifikation. Die Besichtigungszeit und ob es Besonderheiten bei der Besichtigung gibt, wird auf der Mannschaftsführersitzung gekannt gegeben.
Besichtigung durch Wettkämpfer | 614.3.2 |
Die Besichtigung durch die Wettkämpfer wird nach der Jury- Besichtigung abgehalten und nachdem die Jury die Strecke freigegeben hat. Die Besichtigung verläuft normalerweise von oben nach unten. Ab dem Zeitpunkt der Besichtigung durch die Wettkämpfer muss sich die Strecke in rennmäßigem Zustand befinden und die Wettkämpfer dürfen dabei nicht durch Arbeiter oder Helfer auf der Strecke behindert werden. Die Wettkämpfer dürfen sich die Kurssetzung durch entweder langsames Skifahren am Rande des Kurses, oder durch Seitrutschen durch die Tore besichtigen. Es ist verboten, durch die Tore durch zu fahren oder Übungsschwünge parallel zu den vorgegebenen Toren zu machen. Die Wettkämpfer müssen ihre Startnummern tragen. Abgesteckte (durch Stangen oder Banner) oder blockierte Streckenabschnitte oder Tore müssen respektiert werden. Nach Ablauf der Besichtigungszeit müssen sich alle Wettkämpfer außerhalb der Rennstrecke befinden. Sie haben nicht das Recht, die Strecke zu Fußs (ohne Ski) zu betreten. | |
Die Zeit und die Dauer der Besichtigung durch die Wettkämpfer wird durch die Jury bestimmt und an der Mannschaftsführersitzung bekannt gegeben. Falls notwendig (ggf. wegen speziellen Wetterverhältnissen) kann die Jury über eine spezielle Methode der Besichtigung durch die Wettkämpfer entscheiden. | 614.3.3 |
Startbefehl – wann fahr ich los?
Es wird in regelmäßigen Abständen gestartet. Wie lang diese sind, hängt auch von der Strecke ab. Im nat. RS sind dies in der Regel 40 sec. (D622.2.3). Wenn keine Startuhr verwendet wird, beginnt der Startbefehl mit fertig! Dann zählt der Starter im Sekundentakt von 5 runter. Statt Null wird er ab oder los sagen. Danach zählt er wieder bis 5 hoch (dies geschieht meist leise). In diesen 10 Sekunden dürft ihr starten. Vorher oder später gilt als Fehlstart.
Im Slalom wird in unregelmäßigen Abständen gestartet. Hier lautet der Startbefehl, Fertig – Los! Danach habt ihr 10 Sekunden Zeit!
Sturz oder unkorrektes Durchfahren
Trotz optimaler Vorbereitung und bester Motivation, kommt es immer mal vor, dass ihr stürzt oder ein Tor verfehlt.
Was jetzt? Wer vorbei fährt, steigt auf bis zur Torlinie. Wenn es keine Außenstange gibt, ist diese bei Schülerrennen immer horizontal zum Hang. Siehe Grafik rechts
(DSV Schülerpunkterennen, Art.: A8.7).
Bei Jugendlichen und Erwachsenen hat sich da etwas geändert. Auch hier ist jetzt Einstangen Slalom erlaubt. Dabei gilt als Torlinie allerdings die Linie zwischen den Drehstangen. Somit ergibt sich ein Aufsteigen wie in der Grafik links (Art. 804 IWO)beschrieben.
Der Torrichter wird euch mit dem Kommando weiter oder passt hier unterstützen.
Nach einem Sturz bitte die Rennstrecke schnellst möglich wieder freimachen. Wollt ihr weiterfahren, so kann euch der Torrichter abwinken, bitten rauszugehen, wenn der nächste Läufer bereits unterwegs ist.
Ihr wärt gern Vorläufer?
Dann meldet euch beim Rennleiter oder Schiedsrichter!
Vorläufer dürfen nicht im Wettbewerb starten | 605.4 |
Bei nationalen Veranstaltungen dürfen im 1. Lauf ausgeschiedene Läufer im 2. Lauf als Vorläufer starten | D605.4 |
Bei einem Sturz zwischen letztem Tor und Ziel, kann die Ziellinie auch ohne Ski durchquert werden. Es wird die Zeit gestoppt, bei der die Lichtschranke erstmalig unterbrochen wird; bei einem Sturz auch durch einen Ski. | 611.3.1 |
Der Wettkämpfer muss die Ziellinie jedoch sofort danach kreuzen | 615.3 |
WAS ist eine Behinderung und WIE gehe ich damit um?
Eine Behinderung ist jede kurzfristige Beeinträchtigung der Strecke. Dies können Helfer, andere Skiläufer oder verlorene Ausrüstungsgegenstände sein. Auch eine fehlende Stange kann eine Behinderung darstellen. Letztendlich entscheidet ihr Selbst, ob es eine Behinderung ist!
Wichtig ist, jetzt richtig zu reagieren. Ihr fahrt direkt aus dem Kurs zu dem nächsten Torrichter. Ihm meldet ihr WARUM und WO ihr behindert wurdet. Der Torrichter notiert dies und gibt es an die Jury weiter. Falls er kein Funkgerät hat, wird er euch auffordern, einer Person mit Funk zu schildern (z.B. Zielrichter). Nun fahrt ihr am Rand (wenn möglich außerhalb) der Strecke ins Ziel. Der Lauf darf jetzt nicht beendet werden und ihr dürft keine Zielzeit haben. Der Schiedsrichter wird euch einen Wiederholungslauf unter Vorbehalt gestatten und den Sachverhalt dann in Ruhe klären. Ein Wiederholunglauf ist nicht möglich, wenn ihr vor der Behinderung schon disqualifiziert seid! Danach fahrt ihr an den Start zurück und meldet euch dort bei dem Startrichter. Zum Wiederholungslauf tretet ihr an, wenn ihr bereit seid. Das Rennen läuft mindestens bis zum Ende der Gruppe weiter, in Abstimmung mit dem Mannschaftsführer muss der Rest eventuell auf euch warten. An dieser Stelle bitte ich um Fairness gegenüber den anderen Aktiven.
Zum Thema fehlende Stange möchte ich euch noch sagen, es ist nicht immer sinnvoll, hier von einer Behinderung auszugehen, denn wir ihr diese Stelle fahrt, bleibt euch selbst überlassen. Dieses Tor, muss zwar umfahren werden, es gilt als gesteckt, doch wo genau die Stange steht kann keiner erkennen. Was im Slalom zu einem Rhythmusverlust führen kann, also behindert; in den schnellen Disziplinen kann es allerdings sogar ein Vorteil sein, weil ihr eine kurze Abkürzung einbauen könnt.
Voraussetzungen für den Wiederholungslauf Ein Wettkämpfer, der im Wettkampf behindert wird, muss unmittelbar nach der erfolgten Behinderung anhalten, den Fahrbereich verlassen und bei einem Mitglied der Jury um die Wiederholung seines Laufes ansuchen. Dieses Ansuchen kann auch vom Mannschaftsführer des behinderten Wettkämpfers gestellt werden. Der Wettkämpfer darf sich anschließend dem Pistenrand entlang ans Ziel bewegen. Bei besonderen Verhältnissen (z.B. beim Fehlen von Toren, Nichtfunktionieren der Zeitmessung und bei anderen technischen Mängeln) kann die Jury einen Wiederholungslauf anordnen. Wenn ein Wettkämpfer durch eine gelbe Flagge gestoppt wird, hat er das Recht auf einen Wiederholungslauf, unter der Voraussetzung, dass die Jury dies aus organisatorischer Sicht als möglich betrachtet. Die Jury sollte sicherstellen dass der Wiederholungslauf vor dem letzten Wettkämpfer auf der Startliste des Wettkampfes oder Trainingslaufes einer Abfahrt stattfindet (siehe Art. 705.2, 705.3). | 623.1 |
Gründe für die Behinderung Blockierung der Strecke durch einen Funktionär, einen Zuschauer, ein Tier oder ein sonstiges Hindernis, Blockierung der Strecke durch einen gestürzten Wettkämpfer, der die Strecke nicht rechtzeitig freigeben konnte, Gegenstände auf der Strecke, wie liegengebliebene Skistöcke oder Ski eines Wettkämpfers, Aktionen des Unfalldienstes, die den Wettkämpfer behindern, Fehlen eines Tores, das durch den vorangegangenen Wettkämpfer umgestürzt ist und nicht rechtzeitig wieder aufgestellt wurde. Andere ähnlich Vorfälle, die unabhängig vom Willen und von der Fähigkeit des Wettkämpfers eine wirksame Verlangsamung oder eine Verlängerung der effektiven Wettkampfstrecke zur Folge haben und somit das Resultat eines Wettkämpfers folglich beeinflussen können, Unterbrechung durch einen Funktionär innerhalb einer gelben Zone (siehe Art. 623.1.3). | 623.2 |
Proteste
Sind schriftlich, ausnahmsweise mündlich (Art. 644), und ausschließlich durch den Mannschaftsführer bei der Jury vorzubringen. Auch zu eurem eigenen Vorteil, empfehle ich dringend, kotzt euch erst mal beim Mannschaftsführer aus, bevor die Jury eure ganze Wut abbekommt. Ein sachlich vorgetragener Protest ist immer besser. Mit Einreichung des Protestes wird die Protestgebühr (bei nationalen Veranstaltungen € 25 D644.4) fällig.
Proteste müssen fristgerecht abhängig vom Protestgrund eingereicht werden; | 643 |
es gelten dabei folgende Zeiträume und Fristen für Proteste gegen: | D643.7 |
→ die Zulassung eines Wettkämpfers | vor der Auslosung |
→ die Strecke oder deren Zustand | bis 60 Min. vor Wettkampfbeginn |
→ andere Wettkämpfer oder Funktionäre wegen regelwidrigem Verhalten während des Bewerbs | bis 15 Min. nach der Zielpassage des letzten Wettkämpfers |
→ eine Disqualifikation | bis 15 Min. nach Bekanntgabe |
→ die Zeitmessung | bis 15 Min. nach Anschlag der offiziellen Rangliste |
→ Entscheidung der Jury | sofort, spätestens 15 Min. nach Bekanntgabe |
→ Rechen-, Schreibfehler in Ergebnislisten | Monat nach Wettbewerb |
Funkgeräte
Um mit der Jury in Kontakt zutreten habt ihr die Möglichkeit euch an einen Helfer (Torrichter) zu wenden. Falls dieser selbst kein Funkgerät hat, wird er euch in der Regel ins Ziel schicken. Denn hier findet ihr den Zielrichter, der immer ein Funkgerät haben muss und jederzeit mit einem Jury-Mitglied Verbindung aufnehmen kann.
Die Mitglieder der Jury plus Start- und Zielrichter müssen bei allen im FIS Kalender ausgeschriebenen Wettkämpfen mit Sprechfunkgeräten ausgestattet werden. Diese müssen auf einer eigenen Frequenz arbeiten und störungsfrei sein. | 601.4.8 |
Strafbares Verhalten Ein strafbares Verhalten wird von der Jury beurteilt, insbesondere wenn der Wettkämpfer: die Regeln der Werbung auf Wettkampfbekleidung nicht einhält (Art. 207), in unerlaubter Weise Startnummer oder Startleibchen verändert (Art. 606.1), die offizielle Startnummer nicht mit sich führt oder im Sinne der bestehenden Regeln trägt (Art. 704.6, 804.1, 904, 1004.1), bei der Besichtigung die Tore durchfährt oder parallel zu den Toren die der Wettkampfstrecke entsprechenden Schwünge übt, oder auf andere Weise die Regel der Besichtigung durch die Wettkämpfer verletzt (614.3) nicht rechtzeitig am Start erscheint oder einen Fehlstart begeht (Art. 613.6, 613.7, 805.3.1, 805.4, 1226.3), die Regeln des Startes nicht einhält oder anders startet, als es vorgeschrieben ist (Art. 613.3), unberechtigterweise einen Wiederholungslauf beantragt (Art. 623.3.2), nach einem Torfehler die Fahrt fortsetzt (Art. 614.2.2), die Ziellinie nicht korrekt passiert (Art. 615.3), die Ski vor der roten Linie abnimmt (Art. 206.5), den Zielraum nicht mit der gesamten im Wettkampf verwendeten Ausrüstung durch den offiziellen Ausgang verlässt (Art. 615.1.7). seine Ski zu offiziellen Zeremonien mitnimmt (Art. 206.6), außenstehende Hilfe während eines Wettkampfes erhält (Art. 661.3). tatsächlich an einem Wettkampf gestartet ist und die Jury eine Verletzung der Regeln insbesondere Art 627 feststellt. | 628 |
Bei weiteren Fragen dazu stehe ich euch gern zur Verfügung, ihr erreicht mich unter petra.grom@skiverband-muenchen.de oder telefonisch 0151 18801512.
Ich wünsche alle Aktiven eine erfolgreiche verletzungsfreie Saison und freue mich euch bei den Rennen zu sehen.
Eure
Petra Grom
Kampfrichterreferentin im SVM